Ablauf eines Leasingprozesses - Leasinglexikon

Ablauf eines Leasing-Prozesses

Der Ablauf eines Leasing-Prozesses ist bei den meisten Leasinganbietern ähnlich. Meist sind die Unterschiede nur Minimal. Wir können im Rahmen dieses Leasinglexikons daher nur einen allgemeinen Eindruck vermitteln. Zudem kann der Leasing-Prozess je nach Investitionsgut auch unterschiedlich sein.

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    Der standardisierte Ablauf sieht wie folgt aus

    1. Der mögliche Leasingnehmer wendet sich an den Leasinggeber (also Leasinganbieter) und gibt dort alle notwendige Daten an, die der Leasinggeber zur Erstellung eines Leasingangebotes benötigt. Hierzu zählen nicht nur die Daten über den Leasingnehmer selbst, sondern auch Daten über das Leasingobjekt und den Lieferanten. Häufig stellen die Leasinggeber auch Formulare auf Ihrer Website zur Verfügung. Außerdem verlangt der Leasinggeber meist auch Einsicht in das Angebot des Lieferanten, um das Leasingobjekt auch vernünftig bewerten zu können.
    2. Der Leasinggeber erstellt ein Leasingangebot und unterbreitet dieses dem möglichen Leasingnehmer.
    3. Der Leasingnehmer akzeptiert das Leasingangebot und die damit verbundenen Allgemeinen Leasingbedingungen. Der Leasingnehmer übersendet das angenommene Leasingangebot (also der Leasingantrag) an den Leasinggeber. Meist verlangt der Leasinggeber an dieser Stelle auch weitere Daten und Dokumente. Dazu gehören Kaufvertrag des Leasingobjektes sowie Bonitätskennzahlen über den Leasingnehmer wie beispielsweise eine betriebswirtschaftliche Auswertung der unternehmerischen Kennzahlen, Gewinn- und Verlustrechnung usw.
    4. Daraufhin prüft der Leasinggeber die Bonität des Leasingnehmers anhand seiner internen Richtlinien.
    5. Bei negativer Bonität erhält der Leasingnehmer eine Absage.
    6. Bei positiver Bonität erhält der Leasingnehmer eine Freigabe für seinen Leasingantrag und bekommt dann auch gleich den Leasingvertrag und eine Übernahmebestätigung vom Leasinggeber.
    7. Den Leasingvertrag muss der Leasingnehmer nun ausgefüllt und unterschrieben wieder dem Leasinggeber zurück senden.
    8. Sobald der Leasinggeber den Vertrag vorliegend hat, erhält der Lieferant eine Lieferanweisung und kann nun das Leasingobjekt dem Leasingnehmer ausliefern.
    9. wenn der Leasingnehmer das Leasingobjekt übernommen hat. Füllt und unterschreibt er die Übernahmebestätigung für den Leasinggeber aus und sendet ihm diese zu.
    10. Wenn der Leasinggeber die Übernahmebestätigung erhalten hat, fängt die Vertragslaufzeit an und der Antragsprozess ist erledigt.

    Diese Übersicht erscheint auf den ersten Blick meist sehr kompliziert und langwierig. Doch handelt es sich dabei um eine möglichst lückenlose Darstellung der Einzelschritte. Moderne Leasinganbieter verzichten teilweise auf einzelne Schritte oder vereinfachen diese so stark, dass der Aufwand kaum mehr auffällt.

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