Vorhandene Werte. Neue finanzielle Möglichkeiten.

Sale-and-Lease-Back für Unternehmen

Gebundenes Kapital freisetzen und Objekte weiter nutzen

Sie verkaufen ein geeignetes betriebliches Objekt an einen Finanzierungspartner und leasen es anschließend zurück. So kann Kapital aus Maschinen, Fahrzeugen oder einer Betriebsimmobilie verfügbar werden, während Sie das Objekt weiter nutzen.

Smileasing vermittelt passende Leasing- und Mietkauflösungen. Finanzierbarkeit, Konditionen und Vertragsdetails werden für Ihr konkretes Vorhaben geprüft.

SALE-AND-LEASE-BACKVerkaufen und weiter nutzen
Verkauf und Rückleasing eines betrieblichen ObjektsEin Objekt bleibt beim Unternehmen in Nutzung. Drei beschriftete Pfeile zeigen den Eigentumsübergang zum Finanzierungspartner, die Kaufpreiszahlung an das Unternehmen und laufende Leasingraten an den Partner. Die Grafik stellt keine garantierte Auszahlung dar.Ihr UnternehmenObjekt weiter nutzenLeasingpartnerKäufer / LeasinggeberVerkauf / EigentumKaufpreisLeasingratenNutzung nach Vereinbarung fortsetzenSchematisch · Bewertung und Verträge erforderlich
VerkaufEigentum übertragen
LiquiditätZufluss prüfen
Nutzungvertraglich fortsetzen

Möglichkeiten und Verpflichtungen

Liquidität gewinnen. Die langfristige Belastung mitplanen.

Sale-and-Lease-Back kann vorhandene betriebliche Werte in einen Verkaufserlös umwandeln. Dem Liquiditätszufluss stehen neue Leasingzahlungen und ein Eigentümerwechsel gegenüber. Entscheidend ist, ob der gesamte Vorgang zu Ihrem Unternehmen und seiner Planung passt.

▥

Kapital aus dem Bestand

Ein geeigneter Vermögensgegenstand wird verkauft. Der vereinbarte Kaufpreis kann nach Abwicklung Liquidität bereitstellen.

◇

Betriebliche Nutzung fortsetzen

Die anschließende Nutzung wird vertraglich geregelt. Verkauf und Rückleasing müssen dazu zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt sein.

▣

Vorhandene Werte prüfen

Auch gebrauchte Maschinen oder Bestandsimmobilien können interessant sein. Maßgeblich sind Bewertung, Zustand und Finanzierbarkeit.

✓

Finanzierung gezielt planen

Verkaufserlös, Ablösung bestehender Belastungen und künftige Raten werden gemeinsam betrachtet. So wird der tatsächliche Spielraum erkennbar.

!

Wichtig: Der Verkaufserlös ist nicht automatisch frei verfügbares Kapital. Bestehende Finanzierungen, Transaktionskosten und steuerliche Folgen können den Zufluss verändern. Smileasing vermittelt die Prüfung und ist nicht selbst Käufer oder Leasinggeber.

Persönlich statt pauschal

Welche vorhandenen Werte möchten Sie einbeziehen?

Beschreiben Sie Objekt, Eigentumsverhältnisse und Ihr Finanzierungsziel. Bei Immobilien helfen Angaben zu Standort, Nutzung und Größe; bei Maschinen und Fahrzeugen zu Alter, Zustand und bestehenden Finanzierungen.

Bilal Zeyno, Ansprechpartner für Leasing und Mietkauf

Bilal Zeyno

Ihr Ansprechpartner für Leasing und Mietkauf

☎ +49 5131 5017685✉ info@smileasing.de

    * Pflichtfelder

    Sale-and-Lease-Back: Bedeutung und Verfahren

    Verkaufen und zurückleasen – als abgestimmter Vorgang

    Beim Sale-and-Lease-Back-Verfahren ist Ihr Unternehmen Verkäufer und späterer Leasingnehmer desselben Objekts. Ein Finanzierungspartner übernimmt die Käufer- und Leasinggeberrolle. Der Verkauf schafft einen einmaligen Zufluss; die weitere Nutzung begründet laufende Zahlungsverpflichtungen.

    Vorhaben einordnen lassen →
    01

    Objekt und Eigentum

    Sie benennen das vorhandene Objekt und legen dar, wem es gehört. Bestehende Sicherheiten, Finanzierungen und Rechte Dritter werden erfasst.

    02

    Bewertung und Angebot

    Der Partner prüft Wert, Zustand, Verwertbarkeit und Unternehmen. Kaufpreis, Leasingstruktur, Laufzeit und Kosten werden abgestimmt.

    03

    Verkauf und Rückleasing

    Kauf- und Leasingvertrag werden aufeinander abgestimmt. Auszahlung und Eigentumsübertragung erfolgen nach den vereinbarten Bedingungen.

    04

    Weiter nutzen

    Das Objekt wird nach Vertrag weiter genutzt. Wartung, Versicherung, Veränderungen und die Regelung am Laufzeitende bleiben zu beachten.

    Geeignete Bestandsobjekte

    Von der Produktionsmaschine bis zur Gewerbeimmobilie

    Die Eignung hängt von Objektwert, Eigentum, Nutzbarkeit und den Anforderungen des Finanzierungspartners ab. Gewerbe- und Industrieimmobilien benötigen eine andere Prüfung als mobile Güter. Eine genannte Objektart allein ist noch keine Zusage.

    Industrie

    Maschinen und Produktionsanlagen

    Möglicher Anfragegegenstand →

    Marktgängige Maschinen, Fertigungstechnik oder geeignete Anlagenbestände. Alter, Wartung, technischer Zustand und Weiterverwendbarkeit fließen in die Bewertung ein.

    Betriebsstandort

    Industrieimmobilien und Produktionshallen

    Möglicher Anfragegegenstand →

    Eigengenutzte gewerbliche Produktionsstandorte können gesondert geprüft werden. Lage, Bauzustand, Nutzung und langfristiger Flächenbedarf sind entscheidend.

    Logistik

    Lagerhallen und Logistikimmobilien

    Möglicher Anfragegegenstand →

    Bestehende Lager- oder Logistikflächen mit nachvollziehbarem Nutzungskonzept. Technische Ausstattung, Zufahrt und Drittverwendbarkeit gehören zur Prüfung.

    Verwaltung

    Bürogebäude und gewerbliche Büroflächen

    Möglicher Anfragegegenstand →

    Vorhandene Büroimmobilien oder rechtlich eigenständig veräußerbare Einheiten. Reine Mietflächen lassen sich nicht wie eigene Immobilien verkaufen.

    Mobilität

    Betriebliche Fahrzeuge und Fuhrparks

    Möglicher Anfragegegenstand →

    Geeignete Pkw, Transporter oder Nutzfahrzeuge im veräußerbaren Eigentum. Zulassung, Zustand, Laufleistung und vorhandene Sicherheiten werden geprüft.

    Betriebsausstattung

    Bau-, Land- und weitere Spezialtechnik

    Möglicher Anfragegegenstand →

    Geeignete mobile Betriebsmittel mit belastbarer Bewertung. Bei stark spezialisierten Objekten kann die eingeschränkte Verwertbarkeit eine Finanzierung erschweren.

    Zufluss und Verpflichtungen zusammen betrachten

    Wie viel Liquidität bleibt tatsächlich verfügbar?

    Ausgangspunkt ist der angebotene Kaufpreis, nicht der frühere Anschaffungspreis oder ein Buchwert allein. Davon sind gegebenenfalls Ablösebeträge und Transaktionskosten abzuziehen. Zusätzlich müssen steuerliche Effekte und die künftigen Leasingzahlungen in Ihre Planung einfließen.

    01

    Objektbewertung

    Marktwert, Zustand, Nutzung, Restnutzungsdauer und Verwertbarkeit

    02

    Bestehende Belastungen

    Offene Finanzierungen, Sicherheiten, Freigaben und mögliche Ablösebeträge

    03

    Vertragsstruktur

    Kaufpreis, Laufzeit, Raten, Sonderzahlungen und Endregelungen

    04

    Gesamtwirkung

    Transaktionskosten, steuerliche Folgen und laufende Liquiditätsbelastung

    Gut vorbereitet anfragen

    Eigentum, Objektwert und Nutzungsbedarf klären

    Für eine erste Einordnung helfen klare Eckdaten. Sensible Unterlagen stimmen wir anschließend gezielt mit Ihnen ab. Bei belasteten Objekten oder Immobilien müssen gegebenenfalls weitere Beteiligte einbezogen werden.

    ✓Objektbeschreibung und Standort
    ✓Eigentumsverhältnisse und Erwerbsnachweise
    ✓Alter, Zustand und bisherige Nutzung
    ✓Bestehende Finanzierungen und Sicherheiten
    ✓Finanzierungsziel und gewünschter Zeitraum
    ✓Unternehmensdaten und künftiger Nutzungsbedarf
    ▤

    Unterlagen im weiteren Verlauf

    Je nach Vorhaben können Anlagenverzeichnisse, Rechnungen, Objektunterlagen und aktuelle Unternehmenszahlen erforderlich sein. Für Immobilien kommen beispielsweise Grundbuchangaben, Flächenaufstellungen und Unterlagen zu Nutzung und Belastungen hinzu.

    Welche Nachweise tatsächlich erforderlich sind, klären wir passend zu Ihrer Anfrage.

    Finanzierungsziele unterscheiden

    Sale-and-Lease-Back, Rückmietkauf oder neue Anschaffung?

    Zuerst zählt, ob Sie ein vorhandenes Objekt einbeziehen oder etwas Neues anschaffen möchten. Danach folgt die Frage, ob die Nutzung oder ein fest vorgesehener späterer Eigentumserwerb im Vordergrund steht.

    MerkmalSale-and-Lease-BackSale-and-Mietkauf-BackLeasing einer Anschaffung
    AusgangspunktVorhandenes, geeignetes ObjektVorhandenes, geeignetes ObjektNeu zu beschaffendes Objekt
    ZielVerkaufserlös und weitere NutzungVerkaufserlös, weitere Nutzung und späterer RückerwerbEine Anschaffung über Leasing nutzen
    Weiterer VertragLeasingvertragMietkaufvertragLeasingvertrag
    Rechtliches Eigentum am EndeNicht automatisch; Endregelung prüfenNach vollständiger Vertragserfüllung vorgesehenNicht automatisch; Endregelung prüfen

    Von der Idee zur Lösung

    So läuft die Anfrage und Vermittlung ab

    Smileasing bringt Ihr Vorhaben strukturiert zu passenden Finanzierungspartnern und begleitet die Abstimmung – die Entscheidung und Finanzierung erfolgen durch den jeweiligen Partner.

    01

    Anfrage senden

    Sie beschreiben Objekt, Eigentum und gewünschten finanziellen Spielraum.

    02

    Vorhaben klären

    Wir besprechen Nutzung, bestehende Belastungen und verfügbare Unterlagen.

    03

    Prüfung vermitteln

    Geeignete Partner prüfen Bewertung, Unternehmen und Vertragsstruktur.

    04

    Angebot entscheiden

    Sie prüfen Verkauf, Rückleasing, Gesamtkosten und Endregelungen gemeinsam.

    Anfrage starten ↓

    Häufige Fragen

    Sale-and-Lease-Back im Detail

    Antworten zum Verfahren, zu Maschinen und Gewerbeimmobilien sowie zu Liquidität, Vertragsende und den Unterschieden zum Rückmietkauf.

    Was bedeutet Sale-and-Lease-Back?

    Sale-and-Lease-Back bedeutet, dass ein Unternehmen ein geeignetes Objekt verkauft und anschließend vom Käufer zurückleast. Es erhält den vereinbarten Verkaufserlös und nutzt das Objekt gegen laufende Zahlungen weiter. Der Vorgang wird auch als Rückmietverkauf oder Leaseback bezeichnet.

    Wie funktioniert das Sale-and-Lease-Back-Verfahren?

    Zunächst werden Objekt, Eigentumsverhältnisse, bestehende Belastungen und Unternehmen geprüft. Auf Basis der Bewertung werden Kaufpreis und Rückleasing abgestimmt. Nach Abschluss und Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen werden Verkauf und Auszahlung abgewickelt. Die weitere Nutzung richtet sich nach dem Leasingvertrag.

    Welche Vorteile und Nachteile hat Sale-and-Lease-Back?

    Ein möglicher Vorteil ist die Freisetzung von Kapital aus vorhandenen betrieblichen Werten bei fortgesetzter Nutzung. Dem stehen Eigentumsverlust, laufende Zahlungen, Vertragsbindung und Transaktionskosten gegenüber. Ein hoher Verkaufserlös allein genügt deshalb nicht: Der langfristige Finanzierungsaufwand muss wirtschaftlich tragbar sein.

    Wie sieht ein einfaches Beispiel aus?

    Reines Rechenbeispiel, kein Angebot: Für eine vorhandene Maschine wird ein Nettokaufpreis von 100.000 Euro vereinbart. Davon dienen 30.000 Euro der Ablösung einer bestehenden Finanzierung; weitere 5.000 Euro entfallen auf angenommene Transaktionskosten. Vor steuerlichen Effekten verblieben rechnerisch 65.000 Euro. Die neuen Leasingraten und weitere Vertragspflichten sind davon getrennt zu planen.

    Welche Maschinen eignen sich für Sale-and-Lease-Back?

    Geeignete Produktionsmaschinen, Werkzeugmaschinen und andere mobile Betriebsmittel können geprüft werden. Entscheidend sind Marktgängigkeit, technischer Zustand, Alter, Restnutzungsdauer und die Eigentumsverhältnisse. Bei stark spezialisierten Anlagen ist die mögliche Weiterverwertung häufig schwieriger einzuschätzen.

    Ist Sale-and-Lease-Back bei Gewerbeimmobilien möglich?

    Ein gewerblich genutztes Bestandsgebäude kann für eine gesonderte Sale-and-Lease-Back-Struktur geprüft werden. Kauf, Bewertung und anschließende Nutzung sind dabei deutlich umfangreicher als bei einer einzelnen Maschine. Lage, Zustand, Flächen, Nutzungskonzept und Rechte am Grundstück müssen zusammen betrachtet werden.

    Was ist bei Industrieimmobilien und Produktionshallen wichtig?

    Bei einer Industrieimmobilie zählen neben dem Gebäude auch dessen Eignung für den Betrieb und eine mögliche spätere Nutzung durch Dritte. Technische Einbauten, Genehmigungen, Instandhaltungsbedarf und langfristige Standortplanung können die Prüfung beeinflussen. Eine hochspezialisierte Produktionshalle ist nicht automatisch ebenso finanzierbar wie ein marktgängiges Standardobjekt.

    Kommen Lagerhallen und Logistikimmobilien infrage?

    Lagerhallen und geeignete Logistikimmobilien können als eigene gewerbliche Bestandsobjekte angefragt werden. Angaben zu Fläche, Lage, Zufahrt, Nutzung und Ausstattung helfen bei der Einordnung. Welche Anforderungen und Mindestvolumina gelten, hängt vom zuständigen Finanzierungspartner und Objekt ab.

    Können Büroflächen über Sale-and-Lease-Back einbezogen werden?

    Bei eigenen Bürogebäuden oder rechtlich eigenständig veräußerbaren Einheiten ist eine Prüfung möglich. Wer Büroflächen nur gemietet hat, kann diese nicht wie eigenes Immobilieneigentum verkaufen. Neben der Nutzung sind deshalb Eigentum, Vermietungssituation und langfristiger Flächenbedarf zu klären.

    Wie wird ein Grundstück berücksichtigt?

    Bei einer Betriebsimmobilie sind Grundstück, Gebäude und die jeweiligen Rechte gemeinsam zu untersuchen. Ein unbebautes Grundstück ist nicht automatisch wie ein genutztes Gewerbegebäude finanzierbar. Die konkrete rechtliche und wirtschaftliche Struktur muss vor einem Angebot geprüft werden.

    Ist Sale-and-Lease-Back für private Häuser oder Wohnungen gedacht?

    Diese Seite richtet sich an Unternehmen und betriebliche Finanzierungsprojekte. Ein privater Immobilienverkauf mit anschließender Weiternutzung hat eigene rechtliche und wirtschaftliche Anforderungen. Ein entsprechendes Privatangebot wird hier nicht zugesagt.

    Kann ich ein betriebliches Auto oder einen Fuhrpark verkaufen und zurückleasen?

    Geeignete Fahrzeuge können geprüft werden, wenn Eigentum und Veräußerbarkeit nachvollziehbar sind. Alter, Laufleistung, Zustand und bestehende Sicherheiten zählen ebenso wie die weitere Nutzung. Ein bereits geleastes Fahrzeug gehört regelmäßig dem Leasinggeber und kann nicht ohne dessen Mitwirkung von Ihnen verkauft werden.

    Muss das Objekt vollständig abbezahlt sein?

    Bestehende Finanzierungen schließen eine Prüfung nicht zwingend aus, müssen aber offengelegt und gegebenenfalls abgelöst werden. Sicherungsrechte, Eigentumsvorbehalte und notwendige Freigaben sind vor einer Übertragung zu klären. Der frei verfügbare Erlös kann durch Ablösebeträge erheblich geringer ausfallen als der Kaufpreis.

    Wie werden Kaufpreis und Leasingrate bestimmt?

    Der Kaufpreis beruht auf Bewertung und Verhandlung, nicht allein auf dem Buchwert oder den ursprünglichen Anschaffungskosten. In die Leasingrate fließen unter anderem Finanzierungshöhe, Laufzeit, Vertragsart, Endregelung und Kosten ein. Ein pauschaler Rechner kann diese individuelle Prüfung nicht ersetzen.

    Was sind stille Reserven und werden sie automatisch freigesetzt?

    Stille Reserven können vorliegen, wenn ein wirtschaftlicher Wert über dem bilanziellen Buchwert liegt. Ob sich daraus bei einem Verkauf tatsächlich ein Erlös oder Ergebnis ergibt, hängt von Bewertung, Kaufpreis, Kosten und steuerlicher Behandlung ab. Ein niedriger Buchwert garantiert keinen entsprechend hohen Finanzierungsspielraum.

    Verbessert Sale-and-Lease-Back immer Bilanz oder Eigenkapitalquote?

    Nein. Bilanzielle Auswirkungen hängen von Rechnungslegungsstandard, Vertragsgestaltung und wirtschaftlicher Zurechnung ab. Auch Steuern und die Verwendung des Erlöses spielen eine Rolle. Aussagen wie „immer bilanzneutral“ oder eine garantierte Verbesserung der Eigenkapitalquote wären deshalb zu pauschal. Lassen Sie das konkrete Vorhaben fachlich beurteilen.

    Welche steuerlichen Folgen und welche Umsatzsteuer sind zu beachten?

    Verkauf und Rückleasing müssen steuerlich anhand der tatsächlichen Verträge eingeordnet werden. Objektart, Eigentums- und Nutzungsstruktur sowie die Voraussetzungen Ihres Unternehmens sind relevant. Bei Immobilien und beim Sale-and-Mietkauf-Back können andere Fragen entstehen als beim Rückleasing einer Maschine. Pauschale Steuervorteile oder einen sicheren Vorsteuerabzug kann Smileasing nicht zusagen.

    Welche Kosten können neben den Leasingraten entstehen?

    Je nach Vorhaben können Bewertung, Gutachten, Vertragsabwicklung, Ablösung bestehender Finanzierungen und weitere Transaktionskosten anfallen. Bei Immobilien sind gegebenenfalls auch notarielle, grundbuchbezogene und steuerliche Kosten zu berücksichtigen. Lassen Sie sämtliche einmaligen und laufenden Positionen vor Abschluss ausweisen.

    Wer übernimmt Wartung, Versicherung und Instandhaltung?

    Diese Pflichten richten sich nach dem Nutzungsvertrag und eventuell ergänzend vereinbarten Leistungen. Der Eigentümerwechsel bedeutet nicht, dass Reparaturen oder Betriebskosten künftig automatisch vom Käufer getragen werden. Bei Immobilien sollten insbesondere Instandhaltung, Umbauten und Zuständigkeiten eindeutig geregelt sein.

    Kann ich das Objekt später zurückkaufen?

    Ein Rückkaufrecht entsteht nicht allein durch den Verkauf und die Zahlung der Leasingraten. Eine Kaufoption, ein Andienungsrecht oder eine andere Endregelung muss konkret geprüft werden. Wenn der spätere Rückerwerb fest vorgesehen sein soll, ist Sale-and-Mietkauf-Back eine gesonderte Vergleichsoption.

    Was unterscheidet Sale-and-Lease-Back und Sale-and-Mietkauf-Back?

    Beide Modelle beziehen ein vorhandenes Objekt durch Verkauf und weitere Nutzung ein. Beim Rückleasing folgt ein Leasingvertrag ohne automatisch zugesicherten Eigentumsübergang am Ende. Beim Rückmietkauf ist der spätere Eigentumserwerb nach vollständiger Vertragserfüllung Bestandteil der Struktur. Bilanzielle und steuerliche Folgen sind jeweils gesondert zu prüfen.

    Sind Sale-and-Rent-Back, Leaseback und Sale-and-Lease-Back dasselbe?

    Die Begriffe werden im Markt teilweise unterschiedlich verwendet. Bei Immobilien kann mit Sale-and-Rent-Back ein Verkauf mit anschließender Miete gemeint sein; andere Anbieter verwenden die Bezeichnung für Rückmietkaufmodelle. Entscheidend sind Eigentumsregelung, Nutzungsvertrag, Zahlungen und mögliche Erwerbsrechte, nicht allein die Produktbezeichnung.

    Kann ich damit einen Leasingvertrag vorzeitig beenden?

    Sale-and-Lease-Back ist kein automatischer Ausstieg aus einem laufenden Leasingvertrag. Wer nicht Eigentümer des Objekts ist, kann es nicht ohne Weiteres verkaufen. Eine vorzeitige Ablösung oder Übernahme ist mit dem bisherigen Vertragspartner zu klären und kann zusätzliche Kosten verursachen.

    Wie schnell kann eine Auszahlung erfolgen?

    Das hängt von Objekt, Umfang, Unterlagen, Bewertung und den notwendigen Freigaben ab. Eine Immobilientransaktion erfordert andere Schritte als die Prüfung einer einzelnen Maschine. Einen festen Auszahlungszeitpunkt kann Smileasing vor der Prüfung und Vertragsabwicklung nicht versprechen.

    Wie finde und vergleiche ich Sale-and-Lease-Back-Anbieter?

    Vergleichen Sie die angebotenen Kaufpreise gemeinsam mit Ablösebeträgen, Transaktionskosten, Laufzeit, Raten und Endregelungen. Spezialisierung und Anforderungen unterscheiden sich zwischen Maschinen-, Fahrzeug- und Immobilienfinanzierung. Smileasing nimmt die Eckdaten auf und vermittelt die Prüfung bei geeigneten Partnern; eine Zusage für das Vorhaben ist damit nicht verbunden.

    Kann ich ein Objekt in NRW oder einer anderen Region anfragen?

    Nennen Sie den genauen Standort und die Nutzung Ihres betrieblichen Objekts. Ob und wie ein Vorhaben geprüft werden kann, hängt von Objektart, regionaler Bewertung und den Möglichkeiten der Partner ab. Gerade bei Gewerbeimmobilien sind die örtliche Nachfrage und eine mögliche spätere Nutzung durch andere Unternehmen wichtig.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Hilfreich sind Objektbeschreibung, Eigentumsnachweise, Alter, Zustand, Standort und bestehende Finanzierungen. Bei Maschinen kommen häufig Anlagenlisten und Erwerbsrechnungen hinzu, bei Immobilien Angaben zu Flächen, Nutzung und Grundstücksrechten. Welche Unternehmens- und Bonitätsunterlagen später erforderlich sind, stimmen wir passend zum Vorhaben ab.

    Kontaktformular

      * Pflichtfelder