Liquidität aus dem Bestand. Rückerwerb fest eingeplant.
Sale-and-Mietkauf-Back für Unternehmen
Vorhandene Objekte verkaufen, weiter nutzen und zurückerwerben
Sie verkaufen ein geeignetes vorhandenes Objekt an einen Finanzierungspartner und nutzen es über einen Mietkaufvertrag weiter. Der spätere Rückerwerb des rechtlichen Eigentums ist nach vollständiger Vertragserfüllung vorgesehen. So lassen sich Liquiditätsbedarf und langfristige Nutzung gemeinsam planen.
Smileasing vermittelt passende Leasing- und Mietkauflösungen. Finanzierbarkeit, Konditionen und Vertragsdetails werden für Ihr konkretes Vorhaben geprüft.
Liquidität und Erwerbsziel verbinden
Vorhandene Werte nutzen und den Rückerwerb planen
Sale-and-Mietkauf-Back kann geeignet sein, wenn Sie betriebliche Objekte weiter einsetzen und nach Abschluss der Finanzierung wieder rechtlicher Eigentümer werden möchten. Prüfen Sie den verfügbaren Zufluss zusammen mit den neuen Zahlungsverpflichtungen.
Verkaufserlös aus dem Bestand
Ein vorhandenes, geeignetes Objekt bildet die Grundlage. Der vereinbarte Kaufpreis kann nach Abwicklung finanziellen Spielraum schaffen.
Nutzung im Betrieb fortsetzen
Die weitere Nutzung wird im Mietkaufvertrag geregelt. Verkauf und Finanzierung werden dafür aufeinander abgestimmt.
Rückerwerb als Vertragsziel
Der spätere rechtliche Eigentumsübergang ist vorgesehen. Maßgeblich ist die vollständige Erfüllung der vereinbarten Bedingungen.
Zahlungsplan im Voraus prüfen
Raten, Laufzeit, Anfangs- und mögliche Schlusszahlungen werden vor Abschluss festgelegt und in Ihre Liquiditätsplanung aufgenommen.
Wichtig: Ein Verkaufserlös ist kein zusätzlicher Gewinn ohne Gegenleistung. Ablösebeträge, Kosten und steuerliche Effekte beeinflussen den verfügbaren Zufluss. Die neuen Raten müssen tragbar sein. Smileasing vermittelt die Prüfung und ist nicht selbst Käufer oder Finanzierer.
Persönlich statt pauschal
Welche Objekte möchten Sie weiter nutzen und zurückerwerben?
Beschreiben Sie Ihre Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge, bestehende Finanzierungen und den gewünschten Liquiditätsspielraum. Wir besprechen, welche Unterlagen für die Prüfung Ihres Vorhabens benötigt werden.

Sale-and-Mietkauf-Back: Bedeutung und Ablauf
Vom Bestandsobjekt zum vorgesehenen Rückerwerb
Beim Rückmietkauf verkaufen Sie ein geeignetes betriebliches Objekt und nutzen es im Rahmen eines Mietkaufvertrags weiter. Das rechtliche Eigentum geht zunächst auf den Käufer über. Sein späterer Rückübergang an Sie ist nach vollständiger Vertragserfüllung vorgesehen. Wirtschaftliche Zurechnung und rechtliches Eigentum sind getrennt zu betrachten.
Vorhaben einordnen lassen →Eigentum und Objekt erfassen
Sie benennen das vorhandene Objekt, dessen Zustand und Eigentumsverhältnisse. Bestehende Finanzierungen und Sicherheiten werden offengelegt.
Bewertung und Zahlungsplan
Ein geeigneter Partner prüft Objektwert und Unternehmen. Kaufpreis, Laufzeit, Raten und weitere Zahlungen werden abgestimmt.
Verkaufen und weiter nutzen
Nach Abschluss und Erfüllung der Abwicklungsbedingungen wird der Verkauf umgesetzt. Die Nutzung erfolgt nach dem vereinbarten Mietkaufvertrag.
Rechtliches Eigentum zurückerwerben
Nach vollständiger Erfüllung der vertraglichen Bedingungen erhalten Sie das rechtliche Eigentum zurück. Der genaue Zeitpunkt folgt aus dem Vertrag.
Geeignete Bestandsobjekte
Maschinen, Landtechnik und betriebliche Ausstattung einbeziehen
Entscheidend sind nachvollziehbares Eigentum, ein belastbarer Wert und die weitere Nutzbarkeit. Welche Objekte oder Pakete infrage kommen, wird vom Finanzierungspartner geprüft. Stark spezialisierte oder belastete Objekte benötigen besondere Aufmerksamkeit.
Maschinen und Fertigungsanlagen
Möglicher Anfragegegenstand →
Geeignete CNC-, Werkzeug- oder Produktionsmaschinen. Anlagenlisten, Erwerbsnachweise und Wartungsinformationen helfen bei der Bewertung.
Traktoren, Land- und Forsttechnik
Möglicher Anfragegegenstand →
Vorhandene Landmaschinen, Schlepper und geeignete Forsttechnik können geprüft werden. Alter, Betriebsstunden und saisonale Liquidität gehören in die Planung.
Bagger und weitere Baumaschinen
Möglicher Anfragegegenstand →
Geeignete Bagger, Radlader und mobile Baugeräte. Zustand, Ausstattung und bestehende Sicherungsrechte müssen nachvollziehbar sein.
Werkstatttechnik und Geräte
Möglicher Anfragegegenstand →
Stationäre Maschinen und geeignete betriebliche Geräte, die Sie langfristig weiter einsetzen möchten. Kleinobjekte und Pakete werden individuell bewertet.
Gewerbliche Fahrzeuge
Möglicher Anfragegegenstand →
Geeignete Firmenwagen, Transporter und Nutzfahrzeuge im veräußerbaren Eigentum. Ein bereits geleastes Fahrzeug kann nicht einfach als eigenes Objekt verkauft werden.
Gewerbeimmobilien gesondert einordnen
Möglicher Anfragegegenstand →
Bei Immobilien gelten andere Anforderungen an Bewertung und Vertragsgestaltung. Ob Rückleasing, eine Mietkaufstruktur oder eine andere Lösung passt, bedarf einer gesonderten Prüfung.
Alle Beispiele sind mögliche Anfragegegenstände. Finanzierung und Konditionen werden individuell geprüft.
Zufluss und Raten nachvollziehbar planen
Wie viel Liquidität bleibt – und welche Belastung folgt?
Der vereinbarte Verkaufspreis ist der Ausgangspunkt. Bestehende Ablösungen, Kosten, Anfangszahlungen und steuerliche Effekte können den nutzbaren Betrag verändern. Stellen Sie diesem Zufluss den vollständigen Mietkauf-Zahlungsplan gegenüber, einschließlich möglicher Schlusszahlungen.
Verkaufspreis
Objektbewertung, Zustand, Marktgängigkeit und vereinbarter Kaufpreis
Abzüge und Startzahlungen
Ablösebeträge, Transaktionskosten und vereinbarte Anfangszahlungen
Raten und Laufzeit
Finanzierungsbetrag, Finanzierungskosten, Zahlungszeitpunkte und Schlusszahlung
Steuerliche Einordnung
Wirtschaftliche Zurechnung, Buchung und Umsatzsteuer anhand der konkreten Verträge
Gut vorbereitet anfragen
Bestand, Belastungen und Rückerwerbsziel klären
Für den ersten Austausch reichen eine verständliche Objektbeschreibung und klare Eckdaten. Nennen Sie auch vorhandene Finanzierungen und den gewünschten Zeitrahmen. Welche sensiblen Unterlagen anschließend notwendig sind, stimmen wir gezielt mit Ihnen ab.
Unterlagen im weiteren Verlauf
Je nach Vorhaben können Anlagenverzeichnisse, Rechnungen, Objektunterlagen und aktuelle Unternehmenszahlen erforderlich sein. Für Immobilien kommen beispielsweise Grundbuchangaben, Flächenaufstellungen und Unterlagen zu Nutzung und Belastungen hinzu.
Welche Nachweise tatsächlich erforderlich sind, klären wir passend zu Ihrer Anfrage.
Die Modelle gezielt unterscheiden
Rückmietkauf, Rückleasing oder eine neue Anschaffung?
Sale-and-Mietkauf-Back und Sale-and-Lease-Back beziehen ein vorhandenes Objekt ein. Ein gewöhnlicher Mietkauf finanziert dagegen eine Anschaffung. Der vorgesehene Eigentumserwerb und die konkrete Vertragsgestaltung entscheiden, welches Modell zum Ziel passt.
| Merkmal | Sale-and-Mietkauf-Back | Sale-and-Lease-Back | Mietkauf einer Anschaffung |
|---|---|---|---|
| Ausgangspunkt | Vorhandenes, geeignetes Objekt | Vorhandenes, geeignetes Objekt | Neu zu beschaffendes Objekt |
| Ziel | Verkaufserlös, Weiternutzung und späterer Rückerwerb | Verkaufserlös und anschließende Nutzung | Eine Anschaffung in Raten erwerben |
| Weiterer Vertrag | Mietkaufvertrag | Leasingvertrag | Mietkaufvertrag |
| Rechtliches Eigentum am Ende | Nach vollständiger Vertragserfüllung vorgesehen | Nicht automatisch; Endregelung prüfen | Nach vollständiger Vertragserfüllung vorgesehen |
Von der Idee zur Lösung
So läuft die Anfrage und Vermittlung ab
Smileasing bringt Ihr Vorhaben strukturiert zu passenden Finanzierungspartnern und begleitet die Abstimmung – die Entscheidung und Finanzierung erfolgen durch den jeweiligen Partner.
Vorhaben beschreiben
Sie nennen Bestandsobjekt, Eigentumsverhältnisse und den gewünschten finanziellen Spielraum.
Eckdaten abstimmen
Wir klären Belastungen, Nutzung und Ihren geplanten Rückerwerb.
Prüfung vermitteln
Geeignete Partner prüfen Objekt, Unternehmen und Zahlungsstruktur.
Angebot beurteilen
Sie vergleichen Nettozufluss, Gesamtbelastung und die Bedingungen des Eigentumsübergangs.
Sale-and-Lease-Back →
Wenn Sie vorhandene Werte verkaufen und über Leasing weiter nutzen möchten. Der spätere Rückerwerb ist dabei nicht automatisch vorgesehen.
Mietkauf →
Wenn Sie ein weiteres Investitionsgut anschaffen und den späteren Eigentumserwerb direkt einplanen möchten.
Immobilien-Leasing →
Wenn eine gewerbliche Immobilie und ihre langfristige Nutzung den Schwerpunkt des Vorhabens bilden.
Flottenleasing →
Wenn Sie mehrere betriebliche Fahrzeuge gemeinsam planen und die Finanzierung auf ihren Einsatz abstimmen möchten.
Häufige Fragen
Sale-and-Mietkauf-Back im Detail
Antworten zu Verfahren, Rückerwerb, Maschinen und Landtechnik sowie zur Einordnung von Buchung und Umsatzsteuer.
Was ist Sale-and-Mietkauf-Back?
Ein Unternehmen verkauft ein geeignetes vorhandenes Objekt an einen Finanzierungspartner und nutzt es über einen Mietkaufvertrag weiter. Nach vollständiger Erfüllung der vertraglichen Bedingungen ist der Rückerwerb des rechtlichen Eigentums vorgesehen. Der Verkaufserlös und der neue Zahlungsplan müssen dabei zusammen beurteilt werden.
Was unterscheidet Sale-and-Mietkauf-Back und Sale-and-Lease-Back?
Beim Sale-and-Lease-Back folgt auf den Verkauf ein Leasingvertrag. Ein späterer Eigentumserwerb ist damit nicht automatisch zugesichert. Beim Sale-and-Mietkauf-Back folgt ein Mietkaufvertrag mit vorgesehenem Rückerwerb nach vollständiger Vertragserfüllung. Daraus können unterschiedliche bilanzielle und steuerliche Folgen entstehen.
Was ist der Unterschied zum gewöhnlichen Mietkauf?
Ein gewöhnlicher Mietkauf finanziert eine Anschaffung, beispielsweise eine weitere Maschine vom Händler. Beim Rückmietkauf wird ein bereits vorhandenes Objekt Ihres Unternehmens in einen Verkauf mit anschließender Mietkauffinanzierung einbezogen. Der zusätzliche Verkaufsvorgang erfordert eine eigene Prüfung.
Wann erhalte ich das rechtliche Eigentum zurück?
Der Rückübergang richtet sich nach den im Vertrag festgelegten Bedingungen, insbesondere der vollständigen Erfüllung der Zahlungspflichten. Dazu kann auch eine vereinbarte Schlusszahlung gehören. Wirtschaftliches Eigentum und rechtliches Eigentum sind getrennte Begriffe; einzelne Raten übertragen nicht automatisch entsprechende rechtliche Eigentumsanteile.
Bleibt das Objekt bei meinem Unternehmen im Einsatz?
Die fortgesetzte Nutzung ist Ziel der Vertragsgestaltung. Verkauf, Finanzierung und Übergang müssen dafür aufeinander abgestimmt werden. Wartung, Versicherung und weitere Pflichten richten sich nach dem Vertrag. Eine pauschale Garantie für eine störungsfreie Abwicklung lässt sich daraus nicht ableiten.
Welche Maschinen und Geräte kommen infrage?
Angefragt werden können geeignete Produktionsmaschinen, Werkzeugmaschinen, Werkstatttechnik und andere werthaltige Betriebsmittel. Alter, Zustand, Nutzbarkeit, Eigentum und Verwertbarkeit werden geprüft. Ein vollständiges Anlagenverzeichnis mit Kaufnachweisen erleichtert die Einordnung größerer Objektpakete.
Ist das Modell für Landwirtschaft und Landmaschinen geeignet?
Vorhandene Traktoren, Schlepper oder andere geeignete Landmaschinen können geprüft werden. Betriebsstunden, Zustand und bestehende Finanzierungen sind relevant. Stimmen Sie die neue Ratenbelastung mit saisonalen Einnahmen und laufenden Betriebskosten ab. Saisonale Zahlungspläne müssen ausdrücklich vereinbart werden.
Können auch Bagger und Geräte eines Handwerksbetriebs einbezogen werden?
Geeignete Baumaschinen und betriebliche Geräte können Anfragegegenstand sein. Bei einem Bagger zählen etwa Zustand, Betriebsstunden und Anbaugeräte; bei Werkstatttechnik die eindeutige Identifizierbarkeit und weitere Nutzbarkeit. Mindestvolumen und Annahmekriterien unterscheiden sich je nach Partner.
Kann ich ein betriebliches Auto verkaufen und über Mietkauf weiter nutzen?
Bei geeigneten eigenen Fahrzeugen ist eine Prüfung möglich. Ein bestehender Leasingvertrag macht Sie dagegen regelmäßig nicht zum rechtlichen Eigentümer. Vorhandene Sicherheiten, Eigentumsvorbehalte oder Finanzierungen müssen daher vor einer Veräußerung geklärt werden.
Muss die Maschine bereits vollständig abbezahlt sein?
Nicht unbedingt, bestehende Rechte und Finanzierungen müssen aber vollständig offengelegt werden. Ob Ablösung und Freigabe möglich sind, hängt von den bisherigen Verträgen und Beteiligten ab. Ein erforderlicher Ablösebetrag vermindert den finanziellen Spielraum aus dem neuen Vorgang.
Wie wird die verfügbare Liquidität berechnet?
Stellen Sie dem vereinbarten Verkaufspreis sämtliche Abzüge und notwendigen Startzahlungen gegenüber. Dazu können Ablösungen, Gebühren und Anfangszahlungen gehören. Steuerliche Effekte und Zahlungszeitpunkte sind zusätzlich zu berücksichtigen. Die künftigen Mietkaufraten werden als laufende Belastung separat eingeplant.
Gibt es eine einfache Beispielrechnung?
Reines Rechenbeispiel, kein Angebot: Ein vereinbarter Kaufpreis von 80.000 Euro abzüglich 20.000 Euro notwendiger Ablösung und 4.000 Euro angenommener Kosten ergibt 56.000 Euro. Das ist der rechnerische Zufluss vor weiteren Startzahlungen und steuerlichen Effekten. Der neue Mietkauf-Zahlungsplan ist zusätzlich zu erfüllen; 56.000 Euro sind deshalb kein kostenloser Finanzierungsgewinn.
Hilft ein Mietkaufrechner für Maschinen?
Ein Rechner kann einen Zahlungsplan nur mit vollständigen Annahmen abbilden. Beim Rückmietkauf müssen neben Laufzeit und Finanzierungskosten auch Verkaufspreis, Ablösebeträge und Anfangs- oder Schlusszahlungen berücksichtigt werden. Die Objektbewertung und die Prüfung durch einen Finanzierungspartner ersetzt er nicht.
Wie wird Sale-and-Mietkauf-Back gebucht?
Die Buchung hängt von der wirtschaftlichen Zurechnung und der konkreten Gestaltung ab. Verbleibt das wirtschaftliche Eigentum beim Unternehmen, kann der Vorgang bilanziell als Finanzierung zu behandeln sein. Ein zivilrechtlicher Verkauf bedeutet deshalb nicht automatisch einen bilanziellen Abgang mit anschließendem Neukauf. Lassen Sie die Verträge vor der Kontierung durch Ihre Steuerberatung prüfen.
Bleiben Abschreibung und Buchwert unverändert?
Das lässt sich nicht allein aus der Produktbezeichnung ableiten. Wenn das wirtschaftliche Eigentum unverändert beim Unternehmen bleibt, ist dies für die weitere Bilanzierung und Abschreibung maßgeblich. Ein neuer Verkaufspreis führt dann nicht automatisch zu einer neuen Abschreibungsbasis. Entscheidend sind Vertragsinhalt und anwendbare Rechnungslegung.
Gehören die Mietkaufzinsen zu den Anschaffungskosten?
Finanzierungsanteile, Tilgung und objektbezogene Kosten dürfen nicht pauschal gleich behandelt werden. Für eine richtige Zuordnung braucht die Buchhaltung den Vertrag und einen nachvollziehbaren Zahlungsplan. Bei einem Rückmietkauf ist zudem zunächst zu klären, ob bilanziell überhaupt ein neuer Anschaffungsvorgang vorliegt.
Welche Umsatzsteuer fällt beim Sale-and-Mietkauf-Back an?
Die Umsatzsteuerbehandlung muss für die konkrete Gesamtgestaltung geprüft werden. Nicht jeder zivilrechtliche Verkauf mit Rücküberlassung führt umsatzsteuerlich zu einer Lieferung; auch die Einordnung als Finanzierung kann relevant sein. Deshalb darf die Umsatzsteuerregel eines gewöhnlichen Mietkaufs nicht ungeprüft übernommen werden. Rechnungsausweis und ein möglicher Vorsteuerabzug sind vor der Abwicklung abzustimmen.
Werden die gesamten Mietkaufraten als Aufwand abgesetzt?
Eine pauschale Behandlung sämtlicher Raten als Mietaufwand ist nicht sachgerecht. Bei einer Finanzierung sind insbesondere Tilgung und Finanzierungsaufwand zu unterscheiden; die Behandlung des Objekts folgt seiner wirtschaftlichen Zurechnung. Welche Positionen wie erfasst werden, richtet sich nach Vertrag und Gewinnermittlung.
Welche Vorteile und Risiken sollte ich vergleichen?
Mögliche Vorteile sind der Zufluss aus dem vorhandenen Bestand, die weitere Nutzung und der fest vorgesehene Rückerwerb. Dem stehen neue Zahlungsverpflichtungen, Kosten und Vertragsbindung gegenüber. Wert, Zustand und Liquiditätsplanung müssen zusammenpassen. Weder eine Finanzierungszusage noch ein steuerlicher Vorteil wird durch die Bezeichnung garantiert.
Kann ich den Vertrag vorzeitig beenden?
Ein Mietkaufvertrag ist keine jederzeit kündbare Gerätemiete. Ob eine vorzeitige Ablösung oder andere Änderung möglich ist, ergibt sich aus Vertrag und Abstimmung mit dem Partner. Fordern Sie eine konkrete Abrechnung an. Das bloße Zurückgeben des Objekts erledigt offene Zahlungspflichten nicht automatisch.
Sind Wartung, Reparaturen und Versicherung eingeschlossen?
Nur soweit sie ausdrücklich vereinbart sind. Klären Sie, wer die Instandhaltung organisiert, welchen Versicherungsschutz der Partner verlangt und welche Folgen ein Schaden hat. Eine Finanzierung übernimmt nicht automatisch die laufenden Betriebsrisiken des Objekts.
Ist Sale-and-Mietkauf-Back auch bei Gewerbeimmobilien möglich?
Gewerbliche Immobilien erfordern eine eigene rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Strukturprüfung. Begriffe und Vertragsformen aus der Maschinenfinanzierung lassen sich nicht unverändert übertragen. Beschreiben Sie Standort, Nutzung und Eigentum; anschließend kann eingeordnet werden, ob Rückleasing, eine Mietkaufstruktur oder eine andere Lösung geprüft werden sollte.
Geht es hier auch um private Häuser und Wohnungen?
Diese Seite richtet sich an betriebliche Finanzierungsprojekte. Privater Hausmietkauf oder der Verkauf eines Wohnhauses mit weiterer privater Nutzung sind gesonderte Vorhaben. Ein entsprechendes Privatangebot wird hier nicht zugesagt.
Was bedeutet Sale-and-Rent-Back?
Der Begriff wird nicht von allen Anbietern gleich verwendet. Er kann einen Verkauf mit Rückmiete oder auch eine als Rückmietkauf gestaltete Finanzierung bezeichnen. Prüfen Sie deshalb den tatsächlichen Vertrag, insbesondere Erwerbsziel, Zahlungspflichten und wirtschaftliche Zurechnung.
Wie vergleiche ich Anbieter und Angebote?
Vergleichen Sie angebotenen Kaufpreis, tatsächlich nutzbaren Zufluss, sämtliche Zahlungen, Laufzeit und die Bedingungen des Rückerwerbs. Auch Bewertungskosten und Anforderungen an die Objektunterlagen sind wichtig. Smileasing vermittelt die individuelle Prüfung; Käufer und Finanzierungspartner ergeben sich erst aus dem konkreten Angebot.
Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?
Hilfreich sind Objektliste, Erwerbsnachweise, Alter, Zustand, Standort und Angaben zu bestehenden Finanzierungen. Hinzu kommen Ihr gewünschter Liquiditätsspielraum und die geplante weitere Nutzung. Welche Unternehmens- und Bonitätsunterlagen benötigt werden, klären wir passend zum Vorhaben.

