Wie aus einer Pressemitteilung zu entnehmen, nimmt der Weinbau in Deutschland zu. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat für das Jahr 2022 bundesweit 290 Hektar neue Rebflächen genehmigt.

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    Mehr Rebflächen beantragt als genehmigt

    Die größte Zahl der Genehmigungen entfiel mit 208 Hektar auf Flächen in Rheinland-Pfalz. Dies ist das Bundesland mit den meisten Rebflächen. Nach Angaben der BLE wurden über das Online-Antragsverfahren für Neuanpflanzungen insgesamt 1.113 ha beantragt. Das waren 38% mehr als 2021

    Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hat die BLE in Rheinhessen rund 181 Hektar neue Rebflächen genehmigt. Rheinhessen ist das größte Weinanbaugebiet Deutschlands. 2021 wurden dort auf 27.159 Hektar Weintrauben angebaut. An zweiter Stelle liegt die Pfalz mit 23.759 Hektar Rebfläche.

    Bonner Behörde zuständig

    Nach Angaben der Bonner Behörde gingen in der Antragsfrist vom 1. Januar bis 28. Februar 2022 insgesamt 3.018 gültige Anträge für Neuanpflanzungen ein. Davon hätten 2.899 genehmigt werden können, wenn die jeweils genehmigte Fläche mehr als 50% der beantragten Fläche betragen hätte. 104 Genehmigungen für insgesamt rund 20 Hektar Rebfläche wurden innerhalb des einmonatigen Zeitraums zurückgegeben, weil die genehmigte Fläche jeweils weniger als 50 % der beantragten Fläche betrug.

    Die BLE geht davon aus, dass im Jahr 2022 83 % der neuen Rebflächen in Regionen mit geschützter Herkunftsbezeichnung (g.U.) liegen werden. Das bedeutet, dass 242 Hektar der neuen Rebflächen in diesen Regionen liegen werden. Weitere rund 48 Hektar werden in ländlichen Weinregionen oder in Gebieten ohne g.U. oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.) liegen.

    Flächen mit Neigung haben Priorität

    Die Bundesbehörde erklärt, dass die Höhe der zusätzlichen Flächen, die Sie erhalten, davon abhängt, wo sich Ihr Land befindet. Erste Priorität haben Flächen mit einer Neigung von mehr als 30 %, gefolgt von Flächen mit einer Neigung von 15 bis 30 %.

    In Deutschland dürfen jährlich maximal 0,3 % der Anbaufläche des Vorjahres mit neuen Reben bepflanzt werden. Stichtag ist jeweils der 31. Juli. Zur Ernte 2021 betrug die mit Keltertrauben bepflanzte Rebfläche 103.421 Hektar. In diesem Jahr wären Neuanpflanzungen auf rund 310 Hektar möglich gewesen, wenn das Gesetz es erlaubt hätte.

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    Quelle: https://www.fendt.com/de/agrar-news