Die Teilkasko ist eine Versicherungsform für Fahrzeuge, die Schutz gegen bestimmte Risiken bietet, jedoch nicht den vollen Versicherungsschutz einer Vollkaskoversicherung gewährt. Eine Teilkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch Diebstahl, Brand, Wildunfälle, Glasbruch, Sturm, Hagel oder Überschwemmung entstanden sind. Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung sind Schäden durch eigene Unachtsamkeit oder Unfälle mit anderen Fahrzeugen nicht abgedeckt. Die Teilkasko bietet daher eine kostengünstigere Möglichkeit, das eigene Fahrzeug gegen bestimmte Risiken abzusichern.

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    Weitere Details zu Teilkasko

    Im Kontext des Leasings bezieht sich die Teilkasko-Versicherung auf eine Versicherungsform, die von Leasingnehmern für geleasten Fahrzeuge abgeschlossen wird. Die Teilkasko-Versicherung ist eine ergänzende Versicherungsart zur obligatorischen Haftpflichtversicherung, die für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Im Leasingvertrag ist häufig eine Teilkasko-Versicherung für das geleasten Fahrzeug vereinbart, die die Risiken von Diebstahl, Brand, Wildunfällen, Glasbruch, Sturm, Hagel oder Überschwemmungen abdeckt. Der Leasingnehmer ist in der Regel verpflichtet, für das geleasten Fahrzeug eine Teilkasko-Versicherung abzuschließen und die Versicherungsbeiträge zu tragen.

    Die Teilkasko-Versicherung im Leasingvertrag bietet dem Leasinggeber Sicherheit und schützt ihn vor finanziellen Verlusten im Falle von Schäden am geleasten Fahrzeug durch die genannten Risiken. Zudem kann eine Teilkasko-Versicherung die monatlichen Leasingraten senken, da der Leasingnehmer durch die Versicherung geringere Kosten für eventuelle Schäden tragen muss.

    Es ist jedoch zu beachten, dass die Teilkasko-Versicherung im Leasingvertrag nicht den gleichen Schutz wie eine Vollkasko-Versicherung bietet. Der Leasingnehmer ist weiterhin für Schäden am geleasten Fahrzeug durch eigene Unachtsamkeit oder Unfälle mit anderen Fahrzeugen selbst verantwortlich. In der Regel kann der Leasingnehmer die Versicherung durch zusätzliche Bausteine erweitern, um einen umfassenderen Schutz zu erhalten.

    Insgesamt ist die Teilkasko-Versicherung im Kontext des Leasings eine wichtige Versicherungsform, die den Leasinggeber und den Leasingnehmer gleichermaßen schützt und dazu beiträgt, das finanzielle Risiko im Schadensfall zu minimieren.

    Es ist erwähnenswert, dass die Teilkasko-Versicherung im Kontext des Leasings oft in Kombination mit anderen Versicherungsarten angeboten wird, wie beispielsweise der Vollkasko-Versicherung oder der Insassenunfallversicherung. Diese Versicherungen bieten einen erweiterten Schutz für das geleasten Fahrzeug und die Insassen im Falle von Unfällen oder Schäden.

    Leasingnehmer sollten sich vor Abschluss einer Teilkasko-Versicherung im Leasingvertrag gut informieren und die unterschiedlichen Versicherungsangebote und Leistungsumfänge vergleichen, um eine Versicherung zu finden, die ihren individuellen Bedürfnissen und Anforderungen entspricht. Zudem ist es ratsam, die Vertragsbedingungen genau zu lesen und auf versteckte Kosten oder Einschränkungen zu achten.

    Es ist auch wichtig zu beachten, dass bei einem Leasingvertrag das geleasten Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit zurückgegeben wird. Daher kann es für den Leasingnehmer sinnvoll sein, die Höhe der Selbstbeteiligung in der Teilkasko-Versicherung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um bei der Rückgabe des Fahrzeugs nicht mit unerwarteten Kosten konfrontiert zu werden.

    Beispiele zu Teilkasko

    1. Ein Leasingnehmer schließt für sein geleastes Auto eine Teilkasko-Versicherung ab, die Schutz gegen Diebstahl und Glasbruch bietet. Während der Vertragslaufzeit wird das Fahrzeug gestohlen und später beschädigt aufgefunden. Dank der Teilkasko-Versicherung wird der Schaden vom Versicherer übernommen.
    2. Ein Leasingnehmer entscheidet sich für eine Teilkasko-Versicherung mit einer hohen Selbstbeteiligung, um die monatlichen Leasingraten zu senken. Während der Vertragslaufzeit kommt es zu einem Hagelschaden am geleasten Fahrzeug, der Reparaturkosten in Höhe von 2.000 Euro verursacht. Da die Selbstbeteiligung 1.500 Euro beträgt, muss der Leasingnehmer einen Teil der Reparaturkosten selbst tragen.
    3. Ein Leasingnehmer schließt eine Teilkasko-Versicherung für sein geleastes Fahrzeug ab, die Schutz gegen Diebstahl und Sturmschäden bietet. Während eines Sturms wird das Auto beschädigt, als ein herabfallender Ast das Dach durchschlägt. Der Schaden wird vom Versicherer übernommen, da er durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt ist.

    Weitere Arten von Teilkasko

    • Vollkasko-Versicherung: Eine Versicherungsart, die Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfälle, Vandalismus oder eigenes Verschulden abdeckt. Im Gegensatz zur Teilkasko-Versicherung ist die Vollkasko-Versicherung jedoch in der Regel teurer und bietet einen umfassenderen Versicherungsschutz.
    • Insassenunfallversicherung: Eine Versicherungsart, die den Fahrer und die Insassen des Fahrzeugs bei einem Unfall absichert und ihnen finanzielle Unterstützung bietet, falls es zu dauerhaften körperlichen Schäden oder sogar zum Tod kommt.
    • GAP-Versicherung: Eine Versicherungsart, die bei einem Leasingvertrag in Verbindung mit einer Teilkasko-Versicherung häufig angeboten wird. Die GAP-Versicherung schützt den Leasingnehmer im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens des geleasten Fahrzeugs vor einer finanziellen Lücke zwischen dem Restwert des Fahrzeugs und dem ausstehenden Leasingbetrag.
    • Diebstahlversicherung: Eine Versicherungsart, die Schäden durch Diebstahl abdeckt. Im Zusammenhang mit einer Teilkasko-Versicherung kann die Diebstahlversicherung als zusätzlicher Schutz angeboten werden.
    • Elementarschadenversicherung: Eine Versicherungsart, die Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Erdbeben abdeckt. Im Zusammenhang mit einer Teilkasko-Versicherung kann die Elementarschadenversicherung als zusätzlicher Schutz angeboten werden.

    Häufig gestellte Fragen über Teilkasko

    Vor- und Nachteile zu Teilkasko

    Für Leasingnehmer

    Vorteile:

    • Schutz des geleasten Fahrzeugs vor bestimmten Risiken wie Diebstahl, Brand oder Wildunfälle
    • Kann die monatlichen Leasingraten senken, da der Leasingnehmer durch die Versicherung geringere Kosten für eventuelle Schäden tragen muss
    • Geringeres finanzielles Risiko im Schadensfall

    Nachteile:

    • Kein Schutz für Schäden am geleasten Fahrzeug durch eigene Unachtsamkeit oder Unfälle mit anderen Fahrzeugen
    • Je nach Vertrag können zusätzliche Kosten anfallen, wie zum Beispiel eine hohe Selbstbeteiligung
    • Kann den monatlichen Leasingraten erhöhen, wenn der Leasingnehmer keine Teilkasko-Versicherung vereinbart

    Für Leasinggeber

    Vorteile:

    • Schutz vor finanziellen Verlusten im Falle von Schäden am geleasten Fahrzeug durch bestimmte Risiken
    • Verpflichtung des Leasingnehmers zur Absicherung des geleasten Fahrzeugs durch eine Teilkasko-Versicherung
    • Kann die Wahrscheinlichkeit von Schadensfällen reduzieren, da der Leasingnehmer durch die Versicherung geringere Kosten für eventuelle Schäden tragen muss

    Nachteile:

    • Möglicherweise höhere Verwaltungskosten durch den Umgang mit den Versicherungsverträgen und Schadensfällen
    • Möglichkeit, dass der Leasingnehmer eine unzureichende Versicherung abschließt und dadurch das finanzielle Risiko für den Leasinggeber erhöht wird
    • Kein vollständiger Schutz gegen alle Schäden am geleasten Fahrzeug durch eine Teilkasko-Versicherung